
Zertifiziertes Sachverständigenbüro
gemäß TRGS 519 für Arbeiten mit Asbest
Wer Gebäude umbauen, sanieren oder abreißen möchte, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, muss die rechtlichen Vorgaben beachten. Die Prüfung ist insbesondere vor Sanierungs-, Umbau- oder Modernisierungsarbeiten vorgeschrieben, da hierbei die Gefahr besteht, dass Asbestfasern freigesetzt werden und die Gesundheit gefährden.
Das Sachverständigenbüro Walter berät, begleitet und bewertet als sachkundiger Experte private und gewerbliche Sanierungsprojekte. Mit dem Asbestscout Gefahren aufdecken.




Mit dem Asbestscout Gefahren aufdecken
Wir decken Asbest auf, damit Sie rechtlich sicher abreißen, sanieren und instand halten können. Asbest ist Expertensache!
Asbestbegutachtung: Rheinland, Ruhrgebiet, Sauerland, NRW
Fragen Sie den Experten:
02352 - 344 91 23
Schreiben Sie eine E-Mail:
kontakt@asbestscout.de
Abriss, Sanierung, Instandhaltung (ASI) geplant? Drei wichtige Schritte zu Ihrer eigenen Sicherheit!
Schritt 1: Pflicht vor Abriss, Sanierung
und Instandhaltung
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Gebäude vor 1995 müssen geprüft werden
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Verdächtige Materialien: Dachplatten, Bodenbeläge, Kleber, Putze und Estriche
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Grundlage: Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Schritt 2: Probennahme & Laboranalyse durch Experten
🧪 Sicherheit durch Analyse
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Verdächtige Materialien werden beprobt
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Untersuchung im Fachlabor
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Nur die Analyse zeigt, ob Asbest enthalten ist

Schritt 3: Abriss, Sanierung und Instandhaltung nach TRGS 519
🏗️ Regeln für Umgang & Entsorgung
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Arbeiten nur durch Fachfirmen
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Einhaltung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519)

Asbest ist gesundheitsschädlich
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Erkrankungen treten oft erst 20–40 Jahre nach der Belastung auf.
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Das macht Asbest besonders tückisch, weil frühere Expositionen oft erst Jahrzehnte später Folgen zeigen.
Latenzzeit
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Asbest ist in vielen älteren Gebäuden verbaut (z. B. in Dachplatten, Bodenbelägen, Fassaden).
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Beim Schneiden, Bohren oder Abreißen können Fasern freigesetzt und eingeatmet werden.
Freisetzung beim Bauen oder Sanieren
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Asbest gilt als krebserzeugend und ist in Deutschland seit 1993 verboten.
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Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe durchführen.
Einstufung
Asbest ist gefährlich, weil seine mikroskopisch kleinen Fasern beim Einatmen oder Verschlucken tief in den Körper eindringen können und dort schwere Erkrankungen auslösen.
Faserstruktur von Asbest
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Asbestfasern sind extrem dünn und widerstandsfähig.
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Gelangen sie in die Lunge oder ins Bauchfell, kann der Körper sie kaum abbauen.
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Sie bleiben oft ein Leben lang im Gewebe.
Gesundheitliche Folgen
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Asbestose: Chronische Lungenkrankheit durch Vernarbung des Lungengewebes.
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Lungenkrebs: Stark erhöhtes Risiko nach Asbestkontakt, vor allem bei Rauchern.
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Mesotheliom: Seltene, aber fast immer tödliche Krebsart des Lungen- oder Bauchfells.
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Pleuraplaques: Verdickungen im Brustfell, oft Vorstufe weiterer Erkrankungen.
Asbest ist seit 1993 verboten
Asbest in Baustoffen: Wo wurde es verwendet?
Asbest wurde jahrzehntelang in der Bauwirtschaft eingesetzt – vor allem wegen seiner Hitzebeständigkeit, Isoliereigenschaften und Langlebigkeit. Typische Einsatzbereiche waren:
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Dach- und Fassadenplatten
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Fliesenkleber und Spachtelmassen
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Vinylböden und Rohrisolierungen
-
Putz und Estriche
-
u. v. m
Da Asbest jedoch beim Bearbeiten gefährliche Fasern freisetzt, ist die Verwendung in Deutschland seit 1993 verboten.
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Büro Sauerland/Ruhrgebiet
Wiesenstraße 1
58769 Nachrodt-Wiblingwerde
Büro Rheinland
Goebenstraße 24
52351 Düren
Kontakt
Sachverständigenbüro Walter
Inhaber Roy Walter
Telefon: 02352 - 344 91 23
E-Mail: kontakt@asbestscout.de
Kontaktieren Sie das Sachverständigenbüro Walter bei allen Fragen rund um ASI-Planungen - für Sie da!
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